Krieger- und Soldatenverein Aresing
Sportschützenwesen Infos über Neuerungen des Waffenrechts:       Gemäß der BKV - Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der  Sportschützen   in den Gliederungen der BKV nach den Richtlinien des Kyffhäuserbundes zu den als gemeinnützig und  besonders förderungswürdig    anerkannten Satzungszwecken. Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt,    dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und s einer Gliederungen gehört.       Die BKV hat am 30.10.2007 durch Frau Abteilungspräsidentin Bechtold vom Bundesverwaltungsamt  (BVA) in Köln    als achter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach §15 WaffG  erhalten.     D amit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Schieß - Sportordnung der BKV gemäß §15 Abs. 7  WaffG.         Präambel     Die Bayerische Kameraden -   und Soldatenvereinigung betreibt alle Schießsportdisziplinen ausschließlich  als sportlichen Wettbewerb.    Die Disziplinen der BKV lassen eine Ausbildung zur kampfmäßigen Verwendung von Schusswaffen nicht  zu.    Der Ablauf aller Sch ießübungen ist so gestaltet, dass   sie nach dem deutschen Waffenrecht nicht als  Verteidigungsschießen gelten können.
Schießordnung der BKV
Bundesministerium des Inneren
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Start Start
Über Über
Nachruf Nachruf
Vorstand Vorstand
Termine Termine
  • Termine KSV Aresing
  • Termine Schützengruppe
  • Termine Reservisten
Aktuell Aktuell
  • Jahreshauptversammlung 2020
  • Watt-Turnier 2020
  • Meisterschaften
  • Landratspokalschiessen 2017
  • RK Schrobenhausener-Land
  • Vereinsausflug Verdun 2019
Urkunden Urkunden
Formulare Formulare
Sportschützen Sportschützen
  • Sportschützenabteilung
  • Meisterschaften
  • Sportschützen
Über uns Über uns
Impressum Impressum
Ziele Ziele
Galerie Galerie
  • Bildergalerie 2004
  • Bildergalerie 2005
  • Bildergalerie 2006
  • Bildergalerie 2007
  • Bildergalerie 2008
  • Bildergalerie 2009
  • Bildergalerie 2010
  • Bildergalerie 2011
  • Bildergalerie 2012
  • Bildergalerie 2013
  • Bildergalerie 2014
  • Bildergalerie 2015
  • Bildergalerie 2016
  • Bildergalerie 2017
  • Bildergalerie 2018
Kontakt Kontakt
Datenschutz Datenschutz
KSV Aresing
Sportschützenwesen Infos über Neuerungen des Waffenrechts:       Gemäß der BKV - Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der  Sportschützen   in den Gliederungen der BKV nach den Richtlinien des Kyffhäuserbundes zu den als gemeinnützig und  besonders förderungswürdig    anerkannten Satzungszwecken. Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt,    dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und s einer Gliederungen gehört.       Die BKV hat am 30.10.2007 durch Frau Abteilungspräsidentin Bechtold vom Bundesverwaltungsamt  (BVA) in Köln    als achter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach §15 WaffG  erhalten.     D amit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Schieß - Sportordnung der BKV gemäß §15 Abs. 7  WaffG.         Präambel     Die Bayerische Kameraden -   und Soldatenvereinigung betreibt alle Schießsportdisziplinen ausschließlich  als sportlichen Wettbewerb.    Die Disziplinen der BKV lassen eine Ausbildung zur kampfmäßigen Verwendung von Schusswaffen nicht  zu.    Der Ablauf aller Sch ießübungen ist so gestaltet, dass   sie nach dem deutschen Waffenrecht nicht als  Verteidigungsschießen gelten können.
Schießordnung der BKV
Bundesministerium des Inneren
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Navigationsleiste Navigationsleiste
  • Start
  • uber
  • Nachruf
  • Vorstand
  • Sportschuetzenabteilung
  • Formulare
  • Sportschützenwesen
  • Neues und Aktuelles
  • Impressum
  • Ziele und Aufgaben
  • Galerie
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Termine KSV-Aresing
  • Termine Sportschuetzen
  • Watt-Turnier 2017
  • Termine Reservisten