Logo



Hallo Nachtwandler am Dienstag, 19. März 2024

Unser Verein

Aktuell
Verein
Vorstand
Geschäftsstelle
Mitarbeiter
Satzung
Nutzungsbedingungen
Archiv
Pressemitteilungen

Service

Webmaster
Postmaster
Inhaltsverzeichnis
Volltextsuche
Diascannerausleihe
Eigener Domainname
 

Bürgernetz

Dachverband

 Vereinsanschrift



Bürgernetz Neuburg-Schrobenhausen e.V.

Waldeckstr. 10 B
86529 Schrobenhausen  

eMail: Geschaeftsstelle@neusob.de

 

 Bankverbindung



Sparkasse Neuburg-Rain:

IBAN: DE02721520700000013912
BIC:   BYLADEM1NEB

Raiffeisen-Volksbank Neuburg:

IBAN: DE63721697560000056642
BIC:   GENODEF1ND2
 

 Unsere Satzung



Unsere Satzung finden Sie links im Navigationsrahmen oder hier.
 

 Mitgliedsantrag



Sie finden hier einen Antrag (Stand 2021) als PDF-Datei zum  Download. Dieses Formular können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen. Mit dem Zurücksetzen-Knopf lässt sich der gesamte Inhalt der Formulardaten löschen. Bitte drucken Sie es aus und senden uns den unterschriebenen Mitgliedsantrag per Post oder Fax oder eingescannt per E-Mail an die Geschäftsstelle wieder zu.

Sie können PDF Dateien mit vielen Programmen bearbeiten. Eventuell ist ein Anzeigeprogramm bereits installiert - so zum Beispiel bei Windows 10. Falls Sie Adobe Acrobat Reader installieren möchten, finden Sie es auf get.adobe.com/de/reader. Bitte achten Sie darauf, ob Sie wirklich damit weitere angebotene Programme installieren möchten und wählen Sie diese gegebenenfalls ab.

 

 Für Aktive - Datenschutzerklärung



Falls Sie im Verein mit personenbezogenen Daten der Mitglieder arbeiten ist es erforderlich, die Verpflichtungserklärung 2018 (hier zum Ausfüllen am Bildschirm - Unterschrift jedoch schriftlich) zu unterschreiben und das Deckblatt zur Ablage an die Geschäftsstelle weiterzuleiten. Die Anlage und eine Kopie des Deckblatts verbleibt beim verpflichteten Mitglied.
 

 Freistellungsbescheid



Das Bürgernetz Neuburg-Schrobenhausen e.V. ist wegen Förderung der Berufs- und Volksbildung als gemeinnützig anerkannt. Unsere Mitgliedsbeiträge sind als Spende steuerlich absetzbar. Als Nachweis kann der aktuelle Freistellungsbescheid 2014 heruntergeladen werden.