Fragen und Antworten
zum Nahwärmeprojekt Joshofen
Stand 29.3.2020
Warum wollen wir Nahwärme?
- Nachhaltige Energieversorgung mit Hackschnitzeln aus der Region
- Erneuerungsbedarf im Dorf ist vorhanden. Heizöl ist politisch nicht gewollt und wird zukünftig mit CO2 Steuer belegt
- Wirtschaftlich. Statt 30 Inseln 1 optimales Kraftwerk. Leitungsverluste sind geringer als die Überdimensionierung und Anlaufverluste von 30
Heizungen.
- Mehrere Wärmequellen zusammenschalten (Hackschnitzel für Winter, Wärmepumpe für Sommer)
- Zukunftssicher, da ausbaufähig und leichter zentral modernisierbar.
Was könnte ein Nachteil sein?
- Es müssen genügend Teilnehmer anschließen wollen.
- Zeitplan ist mit der Dorferneuerung verwoben. Wenn die Straße einmal saniert ist, ist Nahwärme für Jahrzehnte ausgeschlossen.
- Das Rechenmodell begünstigt jene die mehr Wärme abnehmen.
- Als einzelner Haushalt kann man nicht von günstigen Gelegenheiten (z.B. Öl wird billiger) profitieren, da längerfristig gebunden.
Was nun, Anschluss oder T-Stück?
Die Entscheidung ob Anschluss mit dem Projekt (vorauss. 2021) oder später erfolgt obliegt dem Eigentümer und ist von mehreren Faktoren abhängig
- Zustand und Alter der vorhandenen Heizung
- Evtl. noch vorhandene Heizölvorräte
- Eigene geplante Umbauten
Argumente für einen späteren Anschluss
Argumente gegen einen späteren Anschluss
- zweimal Bagger vor der Haustür. Das der Anschluss bis aufs Grundstück gelegt wird muss für das T-Stück im eigenen Grundstück aufgegraben werden.
- Es wird mit dem Lauf der Zeit nicht billiger.
- Spätere Neuanschlüsse werden nach Möglichkeit gebündelt, um Kosten für die Gemeinschaft zu sparen. Typisch etwa 1 mal im Jahr.
Ja, ich bin dabei
Bitte
- Noch Fragen oder Diskussionsbedarf? Bitte bei Hubert Daubmeier melden (Zur Au 14, Telefon: 90 78 170 oder E-Mail
hubertd@neusob.de)
- Füllen Sie die Beitrittserklärung der Bürgerenergie aus und zeichnen Sie vier (4) Anteile. Am einfachsten geht das Ausfüllen online:
https://buergerenergie.bayern/beteiligen.html. Unterschrift bitte auf Ausdruck.
- Füllen Sie den Wärmeliefervertrag mit Vorbehalt aus (Link kommt noch)
- Geben Sie bitte beides bis zum 30. April 2020 bei Hubert Daubmeier, Zur Au 14 ab (Briefkasten ist neben der Haustür).
Kosten für Anschluß
- Einmalige Kosten für die Anschluss betragen 2900 €
- Die laufenden monatliche Kosten folgen im nächsten Absatz.
Wärmepreis
Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Leistungspreis und dem Arbeitspreis. Will man diese Preiskomponenten mit einer gewöhnlichen
Heizungsanlage vergleichen kann man es wie folgt darstellen:
Grundpreis |
Investitionskosten (Installationskosten der Heizung) |
Leistungspreis |
Betriebskosten (Wartung, Reparatur, Schornsteinfeger) |
Arbeitspreis |
Verbrauchskosten (Strom, Brennstoffkosten) |
Beim Arbeitspreis ist zu beachten, dass auch der Stromeinsatz einer Kesselanlage nicht unbedeutend ist und der Brennstoff nur zu einem bestimmten Prozentsatz,
dem Jahresnutzungsgrad der Heizung, in Wärme umgewandelt werden kann. Dieser Jahresnutzungsgrad ist in den Vergleichsberechnungen angegeben.
Art |
Kosten |
Anmerkung |
Grundpreis |
80,00 € monatlich |
Der Grundpreis ist über die Vertragslaufzeit konstant. |
Leistungspreis |
21,81 € / kW Anschlussleistung |
Der Leistungspreis wird jährlich zu jeweils 50% anhand der „Lohnkostenentwicklung“ und der „Materialkostenentwicklung“ angepasst.
Diese Veränderungen werden in Form von Indizes vom statistischen Bundesamt veröffentlicht. Steigen die Lohn- und Materialkosten von 2025 auf 2026
um 1,5% steigt auch der Leistungspreis um 1,5%. Wenn sich die Lohn- und Materialkosten gegenüber dem Vorjahr reduzieren, reduziert sich auch entsprechend
der Leistungspreis. |
Arbeitspreis |
5,355 Ct / kWh |
Wer mit Heizöl heizt, kennt die extremen Preisschwankungen nur allzu gut. Aber auch sämtliche anderen Brennstoffe unterliegen
ständig mehr oder weniger starken Veränderungen. Es ist leicht ersichtlich, dass deswegen auch der Nahwärmepreis jeweils entsprechend der Entwicklung
angepasst werden muss. Aus rechtlicher Sicht muss bei der Preisanpassung ein sogenanntes Marktelement enthalten sein. Hier ist der vom statistischen
Bundesamt veröffentlichte Fernwärmeindex (30%) zu verwenden. Daneben benötigen wir als Energieträger Hackschnitzel (60%). Hier kann der von C.A.R.M.E.N.
veröffentlichte Hackschnitzelindex für Bayern verwendet werden. Nicht zu vergessen, dass bei der Nahwärme für den Kessel- und Pumpenbetrieb auch
elektrische Energie (10%) benötigt wird. Deswegen wird auch ein Stromindex verwendet.
* Siehe Beispielberechung unten |
* Arbeitspreis: 5,355 Ct/kWh
Beispiel: von 2025 auf 2026 haben wir folgende Veränderungen:
- Fernwärmeindex: + 2% (Faktor: 1,02)
- Hackschnitzelindex: - 4% (Faktor: 0,96)
- Stromindex: + 3% (Faktor: 1,03)
Dann beträgt der Arbeitspreis 5,275 Ct / kWh (5,275Ct/kWh = 5,355 Ct/kWh x (30% x 1,02 + 60% x 0,96 + 10% x 1,03)
** In den genannten Grund-, Leistungs- und Arbeitspreisen sind die Anschlusskosten (Leitungsverlegung und Wärmeübergabestation inklusive der primärseitigen
Installation) enthalten. Dies beinhaltet: Aufbaggern, die Nahwärmeleitung selbst, Leitung verlegen, verfüllen.
Bis zu den sekundärseitigen bzw. kundenseitigen Absperrventilen verbleibt die Wärmeübergabestation im unterhaltspflichtigen Eigentum der Genossenschaft.
D.h. Wartungs- und Reparaturkosten sind in den genannten Kosten enthalten.
Musterrechnungen
Musterrechnung für verschiedene Anschlusstypen (7, 9, 12, 15 kw), folgen noch.
Kosten für T-Stück
- Einmalige Kosten für die Installation des T-Stückes: 2900 €. Dieser Betrag wird bei tatsächlichem Vollanschluss verrechnet. Der anrechenbare Betrag
verringert sich jedes Jahr in dem nicht angeschlossen wird um 5%.
- Laufende oder monatliche Kosten fallen nicht an.
- Die Kosten und Bedingungen bzw. Voraussetzungen bei späterem Anschluss verändern sich nur, falls Mehrkosten gegenüber der Erstinstallation anfallen
würden. Am Ende des Projekts kennt man die genauen Kosten pro Meter. Die werden dem neu, wie dem später Anschließendem in Rechnung stellt.
Was muss ich bei Anschluss selbst bezahlen/erledigen?
- Oberflächenwiederherstellung auf dem eigenen Grundstück, wenn die Wärmeleitung verlegt wurde. Z.B. Rasen einsähen. Pflaster wiederherstellen.
Diese Arbeiten können bei Bedarf über die BEG vergeben und ggf. auch koordiniert werden.
- Anschuss der Wärmeübergabestation an die eigenen "Heizungsrohre", Solarthermieanlage und Brauchwasserspeicher
- Auf jedem Grundstück werden bis zu 10 m Leitungslänge ohne weitere Berechnung verlegt. Mehrlängen von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude bzw.
der Wärmeübergabestation werden mit X €/m verrechnet. (X nachgeliefert)
Warmwasserbereitung
- Die Standard-Variante ist ein Pufferspeicher (hält warmes Heizungswasser vor) als Teil der Übergabestation (WÜST). Daran angeschlossen ist eine
Frischwasserstation, die das Brauchwasser im Haus erst dann erwärmt wenn es gebraucht wird. Dadurch werden z.B. Probleme mit Legionellen vermieden.
- Falls ein getrennter, eigener Warmwasserboiler (Speicher, der warmes Wasser zur Verwendung im Haus vorhält) bereits vorhanden ist, kann der wahrscheinlich
weiterverwendet werden. In dem Fall wird nur die Übergabestation eingebaut. Dafür gibt es eine Grundpreisreduzierung. Grob vereinfacht: der Preisunterschied
beim Einkauf der beiden Varianten, geteilt durch 25 Jahre, abhängig von der gewählten Leistung.
- Falls der vorhandene Boiler in der Heizungsanlage integriert ist, dürfte sich die Weiterverwendung schwierig gestalten. Genaueres kann der
Heizungsbauer klären.
- Vorhandene Solarthermie kann mit angebunden werden. Bei vorhandenem Puffer siehe oben. Die Steuerung der Wärmekollektoren kann von der Übergabestation
mit übernommen werden.
Die Versorgung mit Warmwasser und Heizung ist zu jeder Zeit vollständig gewährleistet!
Hinterlieger
Muss für einen Hinterlieger die Leitung über das Privatgrundstück eines anderen Eigentümer geführt werden werden die Kosten (etwa Eintragung Grunddienstbarkeit)
vom Projekt übernommen. Die Zustimmung des Vorderliegers muss natürlich vorliegen.
Projektgestaltung und -finanzierung
- Wie beteilige ich mich am Projekt? Unabhängig ob T-Stück oder Vollanschluss beauftragt wird, zeichnet jeder Interessent
- vier Genossenschaftsanteile von je 100 Euro. Diese könnten bei Nichtanschluss nach 4 Jahren zurückgegeben werden.
- Und als Risikobeteiligung einen Wärmeliefervertrag unter Vorbehalt mit einen Beitrag von 500 Euro. Dieser wird mit den Anschlusskosten verrechnet.
Er wäre im Falle dass das Projekt nach der Auslegung scheitern sollte (wozu es keinen Anlass gibt) verloren.
- BEG Mitglieder - nicht nur in Joshofen - können (müssen aber nicht) sich an der Finanzierung beteiligen.
- Eigentümer des Netzes ist/wird die BEG.
- Wer sich investiv betätigen will kann sich mit Nachrangdarlehen an der Genossenschaft beteiligen. Als Muster siehe
Projekt Möckenlohe.
- Sollte das Projekt unerwartet teurer werden (wenn z.B. der Bagger etwas Archäologisches findet) wird offen zu den Interessten gesagt "seid ihr
noch dabei oder nicht". Es kann immer in beide Richtungen gehen.
- Die Laufzeit der Projektfinanzierung wird zwischen 20 und 25 Jahre angelegt. Sollten nach 10 Jahren zu viele kündigen, müssten sie sich eine andere Wärmequelle suchen. Die BEG geht deswegen voraussichtlich nicht bankrott. Notwendige Entscheidungen trifft die BEG in transparenten genossenschaftlicher
Beschlüßen.
- Was geschieht im Fall dass die BEG Insolvenz anmelden muss? Dann kann das Netz billigst von den Nutzern gekauft werden. Für keinen anderen hat
es einen Wert.
- Es gibt neben dem Stimmrecht in der BEG kein Stimmrecht oder Ähnliches im Projekt. Das Projekts wird in sich geschlossen jährlich mit der BEG
abgerechnet. Es gibt kein extra Projektstimmrecht, aber das Stimmrecht in der Genossenschaft ist davon unbenommen.
- Wer betreibt das Netz und wer macht die Abrechnung?
- Zum Betrieb der Heizanlage gibt es unter anderem bereits das Interesse eines Hackschnitzelhändlers aus der Region.
- Abrechnung: könnten (müssen aber nicht zwingend) die Stadtwerke übernehmen
Förderung
- Welche Förderungen kann beim vorzeitigen Austausch der Ölheizung in Anspruch genommen werden
- Der Anschluss an ein Nahwärmenetz wird von der KfW mit bis zu 15% gefördert. Da eine Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch etwas bezahlt
wurde, besteht die Möglichkeit den Grundpreis in Form von Hausanschlusskosten für bis 10, 15 oder 20 Jahre im Voraus zu bezahlen. Für diesen Betrag,
zzgl. der genannten Kosten, die vom Kunden zu tragen sind, kann dann eine Förderung beantragt werden. Für die Förderung gibt es festgelegte Bedingungen,
wie z.B. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Siehe dazu auch
Merkblatt
der KFW unter "430 - Energieeffizient sanieren".
- Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten
findet sich hier.
Glasfaser
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