Förderverein SV Karlskron e.V.
Wir über Uns
Förderverein SV Karlskron
Viele gemeinnützige Vereine, wie auch der Sportverein Karlskron e.V., sind wegen des
erheblichen Rückgangs von staatlichen Fördermitteln und Spendengeldern auf andere
Einnahmen angewiesen. Beispiele dafür sind die Durchführung von Veranstaltungen,
Werbeaktionen oder der Verkauf von Waren. Die aus diesem wirtschaftlichen Betrieb
entstehenden Umsätze und Gewinne müssen versteuert werden.
Im Vereinsrecht wird zwischen Einnahmen im ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge,
Zuschüsse, Spenden) und Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Bereich unterschieden. Um
als Verein die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, müssen pro Geschäftsjahr die Einnahmen
aus dem ideellen Bereich mindestens 10% höher sein, als die Umsätze aus dem
Wirtschaftsbetrieb.
Der neu gegründete Förderverein SV Karlskron kann die gleichen Steuerermäßigungen
beanspruchen wie der SV Karlskron selbst. Damit bietet sich der Förderverein als legale
Möglichkeit an, Besteuerungsfreigrenzen und Steuerfreibeträge doppelt in Anspruch zu
nehmen. Ein Beispiel dafür ist die Besteuerungsfreigrenze von 30.000 € gem §64 Abs. 3 AO
bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Übersteigt der Umsatz pro Jahr diesen Wert,
sind für den ganzen Umsatz Körperschaftssteuer an das Finanzamt zu bezahlen.
Aufgrund der vielen Mitglieder und ehrenamtlichen Übungsleiter (die ihre Vergütung dem
Verein wieder spenden) hat der SV Karlskron feste Einnahmen im ideellen Bereich von über
50.000 € pro Jahr. Da zum Einen bereits 33.000 € ausreichen würden um gemeinnützig zu
bleiben (bezogen auf die Besteuerungsfreigrenze von 30.000€) und zum Anderen die
Umsätze aus dem Wirtschaftsbetrieb regelmäßig die 30.000 € Grenze erreichen, machte es
Sinn, für den SV Karlskron einen Förderverein zu gründen, um nicht unnötig Steuern zu
bezahlen.
Aktionen, die zu wirtschaftlichen Einnahmen führen, werden also sinnvollerweise über den
Förderverein abgewickelt. Die erzielten Erlöse können dann wie eine Spende an den SV
Karlskron transferiert werden. Das klingt ganz einfach – ist es aber nicht, denn der
Förderverein SV Karlskron erhält die Steuerbegünstigung nur, wenn er wie der Sportverein
selbst vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Praktisch bedeutet das, der
Förderverein benötigt ebenfalls Einnahmen aus dem ideellen Bereich, die mindestens 10%
höher sind als der Umsatz im wirtschaftlichen Betrieb. Dies kann nur erreicht werden, wenn
Spenden in Zukunft über den Förderverein laufen. Gemäß der beim Amtsgericht Neuburg
eingetragenen und vom Finanzamt Ingolstadt geprüften Satzung müssen sowohl die
Spenden als auch die Erlöse aus dem wirtschaftlichen Betrieb zeitnah dem SV Karlskron
zugeführt werden.
Der Förderverein SV Karlskron kann nur den SV Karlskron e.V. untersützen; dies ist
ebenfalls in der Satzung festgeschrieben. Der Vorstand des Fördervereins hat aber kein
Stimmrecht im Vereinsausschuß des geförderten SV Karlskron - kann also Entscheidungen
über die Verwendung der bereitgestellten Fördermittel im Sportverein nicht beeinflussen.
Der Vorstand des Förderverein SV Karlskron setzt sich wie folgt zusammen:
| 1. Vorsitzender: | Frei Franz |
Tel. 08450 8548 |
| 2. Vorsitzender: | Florian Roauer |
Tel. 08531 44523 |
| Schriftführer: | Andreas Forster |
Tel. 08450 925180 |
| 1. Kassier: | Sandra Königer |
Tel. 0841 9519795 |
| 2. Kassier: | Matthias Kothmayr |
Tel. 08450 1481 |
Der Förderverein SV Karlskron hat 27 Mitglieder (Stand 18. Mai 2006), weitere Mitglieder sind
willkommen.
|