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Ferienordnung und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2011/2012
(angeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag)


Herbstferien/Allerheiligen 31.10.2011 - 06.11.2011
Buß- und Bettag 16. November 2012
Weihnachtsferien 24.12.2011 - 08.01.2012
Frühjahrsferien (Fasching) 20.02.2012 - 26.02.2012
Osterferien 02.04.2012 - 15.04.2012
Pfingstferien 28.05.2012 - 10.06.2012
Sommerferien 01.08.2012 - 12.09.2012

freie Unterrichtstage für islamische Schüler: 7.11.2011 (Kurban Bayram)

Änderung der Sommerferien:

Da in anderen Bundesländern die Sommerferien aufgrund von doppelten Abiturjahrgängen abweichend umgestaltet werden mussten und die optimale Entzerrung des Gesamtkorridors eine Vorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder ist, damit in Abstimmung mit den Verantwortlichen eine sinnvolle Lenkung der Verkehrs- und Tourismusströme möglich ist, wurden Beginn und Ende der bayerischen Sommerferien in den Jahren 2012 bis 2014 ausnahmsweise anders gesetzt. Die Regelungen, die in den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. November 2009 (KWMBl 21/2009, Az.: III.4-5 S 4407-6.93 087) und 4. Oktober 2010 (KWMBl 21/2010, Az.: III.4-5 S 4407-6.73 960) veröffentlicht wurden, gestalten sich wie folgt:

Sommerferien 2012: 1. August 2012 (Mittwoch) mit 12. September 2012 (Mittwoch)

Sommerferien 2013: 31. Juli 2013 (Mittwoch) mit 11. September 2013 (Mittwoch)

Sommerferien 2014: 30. Juli 2014 (Mittwoch) mit 15. September 2014 (Montag)

Beginn und Ende der Sommerferien 2015 liegen wieder auf einem Samstag

(1. August 2015) bzw. auf einem Montag (14. September 2015).

Allgemeine Informationen zur bayerischen Ferienregelung und weitere Termine finden sich auch auf dem Internetauftritt des Staatsministeriums.

Unterrichtsbefreiungen/Beurlaubungen

Bitte haben Sie Verständnis, dass außerhalb der genannten Ferienzeiten eine Befreiung Ihres Kindes wegen eines Urlaubstermins aufgrund der Bestimmungen der Volksschulordnung grundsätzlich nicht genehmigt werden darf.

Sollte jedoch eine Befreiung vom Unterricht aus dringenden familiären Gründen notwendig sein, so können Sie die Unterrichtsbefreiung für 1 Tag bei der Schulleitung beantragen.

Befreiungen über mehrere Unterrichtstage (darunter fallen auch Kuraufenthalte!) dürfen nur auf schriftlichen Antrag von der Schulleitung genehmigt werden. Beurlaubung für Reise- und Urlaubstermine ist grundsätzlich nicht möglich.



© BD am 7.11.2011