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Aufgaben und Tätigkeiten des
Heimatpflegers
Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein
Ehrenamt. Ortsheimatpfleger existieren in vielen Städten, in Gemeinden und in
Gemeinde- und Stadtteilen.
Der Ortsheimatpfleger wird von der
Gemeinde (nicht vom Kreisheimatpfleger) bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne
zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre).
Eine Wiederbestellung ist möglich.
Zu den wesentlichen Aufgaben der
Ortsheimatpfleger gehören die Betreuung der lokalen Kultur und die Sicherung
der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Der Ortsheimatpfleger soll unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig
werden:
- Natur und Landschaft
- Ortsgeschichte
- Boden- und Baudenkmalpflege
- Baupflege
- Volkskunde
- Schrifttum
- Sprachpflege
- Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit
Schulen
Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen
Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und
sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege
zusammenarbeiten.
Quelle:
Redaktionell
verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst
Stand 03.02.2010
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