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Kindergarten St. Josef "Sonnenschein" und "Regenbogen"

Öffnungszeiten | Beiträge | Gruppen | Bilderarchiv
 

Kindergartenbroschüre hier steht alles rund um den Kindergarten (pdf Datei 8 MB)

Kindergarten "Regenbogen"

Der Kindergarten St. Josef besteht aus dem zweigruppigen Kindergarten Haus "Regenbogen" und dem viergruppigen Kindergarten Haus "Sonnenschein". Beide Häuser liegen zentral zwischen dem Rathaus und der Grund- und Hauptschule



Kindergarten "Sonnenschein"


Anschrift und Öffnungszeiten

Anschrift:  
Bürgermeister-Stoll-Str. 2
85123 Karlskron

Telefon: 08450 / 8711 (Haus Sonnenschein)
Telefon: 08450 / 909360 (Haus Regenbogen)

Elfriede Hofstetter

Gabriele Frammelsberger
 

 

Öffnungszeiten:    
vormittags:

Montag bis Freitag

07:30 bis 12:15 Uhr

verlängerte Gruppe

Montag bis Freitag

07:30 bis 13:30 Uhr
07:30 bis 14:00 Uhr

Ganztagsgruppe Montag bis Freitag

07:30 bis 16:30 Uhr

Frühdienst Montag bis Freitag

ab 7:00 Uhr

Kindergartengruppen

Haus Sonnenschein

Igelgruppe

Hasengruppe

Schmetterlingsgruppe Mäusegruppe

verlängerte Gruppe

verlängerte Gruppe

verlängerte Gruppe

Ganztagsgruppe

Gabriele Frammelsberger

Karin Heise

Judith Meyer

Sandra Kramlich

Brigitte Heger

Silke Lukas

Agnes Truetsch

Nathalie Drechsler

  Kerstin Pfab   Bianca Giemsa
      Ella Michl

Haus Regenbogen

Fröschegruppe

Käfergruppe

Vormittagsgruppe

Ganztagsgruppe

Elisabeth Hohl

Elfriede Hofstetter

Elfriede Nentwig

Angela Frei

  Hedda Hirsch
  Agnes Truetsch

Beiträge:
gültig ab 1.09.2011 (inklusive Spielgeld und Getränkegeld)

  Beitrag 1. Kind Beitrag 2. Kind
3 bis 4 Stunden 52,50 EUR 47,50 EUR
4 bis 5 Stunden 57,50 EUR 52,50 EUR
5 bis 6 Stunden 65,00 EUR 60,00 EUR
6 bis 7 Stunden 70,00 EUR 65,00 EUR
7 bis 8 Stunden 80,00 EUR 75,00 EUR
8 bis 9 Stunden 85,00 EUR 80,00 EUR
mehr als 9 Stunden 95,00 EUR 90,00 EUR

 

Die Elternbeitragspflicht besteht auch bei vorübergehender Abwesenheit fort, bis der Vertrag gekündigt wird. Bei längerer Erkrankung können ohne Ausscheiden die Beiträge erlassen werden.

Bei Aufnahme oder beim Ausscheiden eines Kindes während eines Monats ist der volle Beitrag zu entrichten.

Die Elternbeiträge werden für 11 Kalendermonate erhoben (August besuchsgebührenfrei)

Für Kurzzeitbetreuungen (befristete Aufnahmen in begründeten Einzelfällen) beträgt der Elternbeitrag für 3 – 4 Wochen: voller Monatsbeitrag, für 2 Wochen: 2/3 des Monatsbeitrages, für 1 Woche: 50 % des Monatsbeitrages.

Die Beitragsschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes. Wird ein Kind während des Monats aufgenommen, wird der Beitrag für den Monat der Aufnahme erst zusammen mit dem Beitrag des Folgemonats fällig.

Der Beitrag ist spätestens am 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Ratenzahlung ist unzulässig.

Der Beitrag wird in der Regel monatlich im Abbuchungsverfahren eingezogen



© BD am 30.1.2012