Redaktionsschluss für INFO 10/2010 ist am
20. September 2010
Öffnungungszeiten Rathaus Karlskron
Bayerisches Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung
Mikrozensus 2010 im Januar
gestartet
Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2010 wird in Bayern
wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine amtliche
Haushaltsbefragung bei einem Prozent
der Bevölkerung, durchgeführt.
Nach Mitteilung des Bayerischen
Landesamts für Statistik und
Datenverarbeitung werden dabei im
Laufe des Jahres annähernd 60 000
Haushalte in Bayern von besonders
geschulten und zuverlässigen
Interviewerinnen und Interviewern zu
ihrer
wirtschaftlichen und sozialen
Lage sowie in diesem Jahr auch zur
Wohnsituation befragt. Für den
überwiegenden Teil der Fragen
besteht nach dem
Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2010 findet im Freistaat
wie im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine gesetzlich
angeordnete Stichprobenerhebung bei
einem Prozent der Bevölkerung,
statt. Mit dieser Erhebung werden
seit 1957 laufend aktuelle Zahlen
über die wirtschaftliche und soziale
Lage der Bevölkerung, insbesondere
der Haushalte und Familien
ermittelt. Der Mikrozensus 2010
enthält zudem noch Fragen
zur Wohnsituation. Neben der
Wohnfläche und dem Baualter der
Wohnung werden unter anderem die
Heizungsart und die Höhe der
bezahlten Miete sowie die
Nebenkosten erhoben. Die durch den
Mikrozensus gewonnenen Informationen
sind Grundlage für zahlreiche
gesetzliche und politische
Entscheidungen und deshalb für alle
Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung
weiter mitteilt, finden die
Mikrozensusbefragungen ganzjährig
von Januar bis Dezember statt. In
Bayern sind demnach bei knapp 60 000
Haushalten, die nach einem
objektiven Zufallsverfahren
insgesamt für die Erhebung
ausgewählt wurden, wöchentlich mehr
als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde
liegende Stichprobenverfahren ist
aufgrund des geringen Auswahlsatzes
verhältnismäßig kostengünstig und
hält die Belastung der Bürger in
Grenzen.
Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die
Gesamtbevölkerung übertragen zu
können, ist es wichtig, dass jeder
der ausgewählten Haushalte auch
tatsächlich an der Befragung
teilnimmt. Aus diesem Grund besteht
für die meisten Fragen des
Mikrozensus eine gesetzlich
festgelegte Auskunftspflicht, und
zwar für vier aufeinander folgende
Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung
sind, wie bei allen Erhebungen der
amtlichen Statistik, umfassend
gewährleistet. Auch die
Interviewerinnen und Interviewer,
die ihre Besuche bei den
Haushalten zuvor schriftlich
ankündigen und sich mit einem
Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit
verpflichtet. Statt an der Befragung
per Interview teilzunehmen, hat
jeder Haushalt das Recht, den
Fragebogen selbst auszufüllen und
per Post an das Landesamt
einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung
bittet alle Haushalte, die im Laufe
des Jahres 2010 eine Ankündigung zur
Mikrozensusbefragung erhalten, die
Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu
unterstützen.
DSL-Versorgung (Breitbandanschluss) in der
Gemeinde Karlskron
Die im April 2008 durchgeführte
Umfrage zur
DSL-Bedarfsermittlung in der Gemeinde Karlskron hat
ergeben, dass die derzeitige Versorgung mit breitbandigem Internetanschluss noch völlig
unzureichend ist.
Die Auswertung der Umfrage wurde in das im
Zusammenhang mit der Breitbandinitiative Bayern
geschaffene Internet Portal eingestellt. Auf diese
Daten können nun alle Telekommunikationsanbieter
zugreifen und ihre Versorgungsmöglichkeiten prüfen
und anbieten.
Unter Hinweis auf die unzureichende Versorgung
haben wir die Deutsche Telekom AG aufgefordert, für
eine Verbesserung der DSL-Versorgung in der Gemeinde
Karlskron zu sorgen.
Ferner haben wir zwei Firmen, welche
Alternativlösungen über Funk-Wimax anbieten gebeten
zu prüfen, inwieweit sie mittels ihrer Technologie
zu einer Verbesserung der DSL-Versorgung in der
Gemeinde Karlskron beitragen können.
Anmeldepflicht
von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer
Wer einen über vier Monate alten, der
Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss
ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Für den ersten Hund wird eine Steuer in Höhe
von 40,00 €, für jeden weiteren Hund in Höhe von
50,00 € und für jeden Kampfhund in Höhe von
500,00 € erhoben.
Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der
Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.
Wer vorsätzlich seine Melde-, Auskunfts- oder
Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße
belegt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während
der Öffnungszeiten an Frau Appel oder Frau Pletz,
Tel. 08450/930-26, Zimmer Nr. 102
Aufgrund der in der letzten Zeit gehäuften
Beschwerden von Einwohnern über Hundekot auf Wegen, Plätzen und Anlagen appelliert die Gemeinde an die
Vernunft der Hundehalter.
Achten Sie darauf, dass Hunde ihr Geschäft nicht auf
Kinderspielplätzen, Geh- und Radwegen, Grünstreifen und
sonstigen Anlagen verrichten.
Fußgänger sehen sich sehr oft auf Gehwegen mit den
unappetitlichen bis Ekel erregenden "Häufchen"
konfrontiert, die - nicht nur wenn man aus Versehen in
sie hinein tritt - eine erhebliche Belästigung
darstellen und wegen der Gefahr des Ausgleitens auch ein
Risiko für die Verkehrssicherheit sein können.
Machen Sie die öffentlichen Plätze, Wege und Anlagen
nicht zum Hundeklo !
Im Interesse Ihrer Mitbürger, vor allen wegen der
Kinder, die, auch wenn der Hund harmlos ist, Angst vor
dem Hund haben und erschreckt werden, bitten wir alle
Hundehalter, ihre Hunde außerhalb der Grundstücke an die
Leine zu nehmen und nicht frei umherlaufen zu lassen.
Fehlendes oder unleserlich gewordenes Hausnummernschild kann Leben
kosten
Nicht unerheblich ist die richtige und ordnungsgemäße
Hausnummerierung. Der Gesetzgeber rechnet mit 12 bis 15 Minuten, bis die
Rettungsorganisationen nach einer Notfallmeldung an Ort und Stelle sind.
Diese Zeit könnte sicherlich wesentlich verkürzt werden, wenn das
Hausnummernschild gut lesbar und vorschriftsmäßig angebracht ist. Hier
wird die Formel von den "Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden"
rasch zur ernsten Realität. Auf Grund der Funktechnik sind Ärzte und
Sanitäter rund um die Uhr in nur wenigen Minuten zur Stelle. Das
nützt freilich wenig, wenn sie schnell vor Ort sind, aber dann erst
einmal ermitteln und suchen müssen, wo ihre Hilfe überhaupt benötigt
wird. Vor allem bei Neubausiedlungen fehlen oft Hausnummernschilder;
vielfach sind die Schilder aber auch durch Bäume und Büsche zugewachsen.
Ferner wird angeregt, dass alle Hausbesitzer nach der Alarmierung
des Rettungsdienstes ihr Haus hell erleuchten, um dem Einsatzwagen so
die Suche zu erleichtern. Es sei aber auch an die Feuerwehr, die
Polizei und den Postboten gedacht. Deshalb unsere Bitte, im Interesse
der Bewohner, darauf zu achten, dass die Hausnummerierung für jedermann
gut lesbar und an richtiger Stelle angebracht wird.
Hausnummernschilder können im Rathaus, Zimmer 111 bei H. Geissler
08450/93019 bestellt werden.
Fortführung der gemeindlichen Förderung für
Solarkollektoranlagen im
Jahr 2010 !
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 07.12.2009 beschlossen,
die gemeindliche Förderung der
Nutzung der Sonnenenergie durch
Sonnenkollektoranlagen auch
2010 fortzuführen.
Gefördert wird die Vorplanung,
Planung und die Beratung mit
Fachleuten und Fachbüros für die
Errichtung von Solarkollektoranlagen
zur Brauchwassererwärmung und/oder
Heizungsunterstützung mit einer
Kollektorfläche von min. 3 m² mit
einem einmaligen pauschalen Zuschuss
in Höhe von 250 EUR je Anwesen.
Seit 1999 wurden bereits 240
Anlagen mit einer Kollektorfläche
von annähernd 1.682 m² mit einem
Betrag in Höhe von insgesamt
74.180 EUR durch die Gemeinde
Karlskron gefördert.
Die staatliche Förderung für
Sonnenkollektoren beläuft sich auf
60,00 EUR/m² Kollektorfläche
für Anlagen der Warmwasserbereitung
bzw. 105,00 EUR/m² Kollektorfläche
für Kombianlagen zur
Warmwasser-/Raumheizung.
Für das Jahr 2010 werden
voraussichtlich neue Richtlinien für
die staatliche Förderung
verabschiedet.
Photovoltaikanlagen werden seit
dem 01.01.2005 nicht mehr durch die
Gemeinde Karlskron gefördert.
Photovoltaikanlagen werden
indirekt über die garantierte
Einspeisevergütung gefördert.
Neues aus dem Bauamt
Die Gemeinde Karlskron bittet bei Einreichung von Bauanträgen
folgendes zu beachten:
Die Bauanträge sollen spätestens eine Woche vor der nächsten
Gemeinderatssitzung eingereicht werden. Diese Frist ist notwendig um
eine ausreichende Zeit zur Prüfung des Antrages zu gewährleisten.
Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen 3-fach vollständig
einzureichen:
- Bauantrag (unterschrieben vom Planfertiger und Bauherrn)
- Baubeschreibung mit Unterschrift. Regelmäßig mit Angabe der GFZ-,
GRZ-Berechnung
- Bautätigkeitsstatistik
- Lageplan
- Amtl. beglaubigtes Original 1x Erstschrift, Kopie in Zweit u.
Drittschrift)
- Datum der Ausstellung nicht älter als 6 Monate Maßstab 1:1000
- Bei Bauvorhaben im Außenbereich zusätzlich M 1:5000
- Unterschriften auf dem Lageplan (Planfertiger, Bauherrn,
angrenzende Nachbarn)
- Bauzeichnungen mit Unterschriften (Planzeichner, Bauherrn,
angrenzende Nachbarn mit Fl-Nr.)
- Angaben zur Grundstücksentwässerung/Wasserversorgung
(Außenbereich)
Erforderlich bei Vorhaben die nicht an das öffentliche Kanalnetz
angeschlossen werden
Neue Broschüre des Landkreises Bauratgeber
Einen neuen Bauratgeber hat das Bauamt des Landratsamtes
Neuburg-Schrobenhausen herausgegeben. Die Broschüre richtet
sich in erster Linie an Bauwillige, aber auch an Neubürger, die
hier Informationen über den Landkreis aus erster Hand erhalten.
Die Broschüre enthält neben einer Liste der Ansprechpartner
in Gemeinden und im Landratsamt eine kurze und allgemein
verständliche Übersicht über die Bauvorschriften und die
Genehmigungsverfahren. Daneben gibt es Informationen zu
Förderungsmöglichkeiten, umweltfreundlichem Bauen,
Gartengestaltung und vielem mehr. Einen Schwerpunkt bilden die
Ausführungen zu Bauplan und Gestaltung.
Die Baubroschüre ist ab sofort in der
Gemeinde Karlskron
Auch online wird sie in Kürze als pdf-Datei erhältlich sein
unter
www.neuburg-schrobenhausen.de
Die Gemeinde Karlskron verkauft Bauplätze
vorrangig und zu bevorzugten Konditionen an
einheimische Bauwillige.
Es stehen Baugrundstücke in unterschiedlichen Größen für Doppelhaus-
und Einfamilienhausbebauung in den Baugebieten
- "Mändlfeld-Mitte" im OT Mändlfeld
zur Verfügung.
Interessenten möchten sich bitte schriftlich bei der
Gemeindeverwaltung Karlskron, Hauptstr.34, 85123 Karlskron bewerben.
Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
hat für das Gebiet der Gemeinde Karlskron folgende
Richtwerte für baureifes Land,
einschließlich Erschließung ermittelt:
| Gemeinde |
Ortsteil |
Ableit. Art |
Wohnbauflächen (Neubaugebiete) |
Gemischte
Bauflächen (Dorfgebiet) |
Gewerbliche
Baufläc |
| |
|
|
EUR/qm |
EUR/qm |
EUR/qm |
| Karlskron |
|
V |
150 EUR |
|
|
| |
|
F |
|
125 EUR |
|
| |
|
V |
|
|
60 EUR |
| |
Adelshausen |
V, S |
95 EUR |
|
|
| |
|
V, S |
|
70 EUR |
|
| |
Pobenhausen |
V |
95 EUR |
|
|
| |
|
|
|
70 EUR |
|
| |
Brautlach |
V, S |
|
125 EUR |
|
| |
|
V, S |
|
|
65 EUR |
| |
Mändlfeld |
V |
150 EUR |
|
|
| |
|
V |
|
125 EUR |
|
Diese Richtwerte liegen während der Zeit vom 01. April 2009 bis
einschl. 30. April 2009 auch in der Gemeindekanzlei Zi-Nr. 111
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf. Im übrigen
erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
Landratsamt ND-SOB, Neuburg/Donau, Platz der Deutschen Einheit, 1
, Zi-Nr. 233 (Fr. Manhart), II. Stock, Tel. 08431/57-416 Auskünfte
über Richtwerte.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen für die
Region 10
Frauen beraten e.V. Außenstelle
www.frauenberaten-in.de
Wagnerwirtsgasse 2 in 86633 Neuburg und in der
Luitpoldstr. C 65 in 85049 Ingolstadt
Anmeldung unter:
Tel: 0841/3708303
Fax: 0841/34367
frauenberaten-ingolstadt@t-online.de
- Beratung zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt
- Vermittlung finanzieller Hilfen
- Beratung im Schwangerschaftskonflikt (§ 218 StGB)
- Information und Beratung zur Verhütung
- Gruppenangebote (z.B. bei Tot- und Fehlgeburt, nach
Abbruch,......)
- Angebote für Jugendliche zu Themen der Sexualpädagogik
- Sprechstunde für Eltern mit Schreibabys
Hilfsangebote für
ÄLTERE Menschen mit seelischen Belastungen und deren Angehörige
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Caritasverbandes
Neuburg-Schrobenhausen e.V. bietet nun zusätzlich zum bisherigen Angebot
fachliche Begleitung speziell für ÄLTERE Menschen an, die unter
seelischen Beschwerden, wie Ängsten, Depressionen oder
Gedächtnisstörungen leiden. Dieses Angebot gilt auch für
deren Angehörige. Wir bieten Information in Bezug auf psychische
Erkrankungen, ihre Ursachen und Folgen, helfen beim Umgang mit dem
Erkrankten, unterstützen in alltagspraktischen Angelegenheiten und
beraten über leistungsrechtliche Ansprüche. Die fachliche Hilfe ist
kostenfrei.
Weitere Informationen erhalten sie beim Sozialpsychiatrischen
Dienst ND, Tel. 08431/38251, Ansprechpartner Herr Portenlänger und Herr
Gößwein oder bei der Außenstelle in SOB, Tel. 08252/887113,
Ansprechpartnerin Frau Singer.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de findet der Versicherte z. b.
unter der Überschrift "Beratung" sämtliche aktuelle Angaben zu den
Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen
Rentenversicherungsträger.
Wegen Zusammenlegung der BBV-Geschäftsstellen in der Region 10 mit
den Kreisverbänden Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen
ziehen wir um nach Ingolstadt.
Ab Mittwoch, 20.06.2007 sind wir in Ingolstadt unter folgender
Adresse erreichbar:
BBV-Geschäftsstelle der Region 10
Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen
Viehmarktplatz 7
85055 Ingolstadt
BBV-Telefon-Nummern: Vermittlung 0841/49294-0, Fax 0841/49294-44
E-Mail-Adresse (bleibt):
neuburg@bayerischerbauernverband.de
Die bestehende Telefon-Nummer in Neuburg: 08431/67920 kann
grundsätzlich weiterhin genutzt werden, da eine Rufumleitung nach
Ingolstadt geschaltet wird.
Für die Mitgliederbetreuung werden weiterhin Sprechtage in der
bisherigen Geschäftsstelle in Neuburg (jetzt Außenstelle Neuburg) bzw.
im BBV-Büro in Schrobenhausen, im Amt für Landwirtschaft und Forsten,
abgehalten.
Sprechtag in Neuburg:
- Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr ohne Termin
- von 13:00 - 16:30 Uhr mit Termin
Sprechtag in Schrobenhausen:
- Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr ohne Termin
- von 13:00 - 16:30 Uhr mit Termin
BBV-Beratungsdienst (Steuerberatung) und BBV-Buchstelle bleiben wie
bisher in Neuburg.
um den Bürgern Ihrer Gemeinden den bestmöglichen Service zu
garantieren,
wurden die Kosten der E.ON Bayern Servicerufnummern auf 6 Cent
pro Anruf aus dem deutschen Festnetz gesenkt.
Stromversorgung
E.ON Bayern AG
Technischer Kundenservice: 0180 2 19 20 71*
Störungsnummer: 0180
2 19 20 91*
*für 6 Cent
pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Verlinkung auf
http://www.eon-bayern.com
Bayernviewer
Der BayernViewer 2.0 kann ab sofort unter der Adresse kostenlos von
Jedermann genutzt werden.
http://www.geodaten.bayern.de/BayernViewer2.0/index.cgi
Vielleicht ist dieser Dienst der Bayerischen Vermessungsverwaltung
für Sie in vielerlei Hinsicht nutzbar; z.B. für Ihren Internetauftritt
oder für besondere Veranstaltungen als Wegweiser usw.