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Info Gemeindeblatt September 2010
neuer Personalausweis kann ab 1. November beantragt werden
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Mikrozensus 2010 im Januar gestartet
200 Jahre Karlskron auf DVD

Verkauf von gemeindlichen Bauplätzen in Mändlfeld | Richtwerte für baureifes Bauland
Bauratgeber | Neues aus dem Bauamt | Förderung für Solarkollektoranlagen im Jahr 2010
Messergebnisse der gemeindlichen Geschwindigkeitsmessanlage
DSL Bedarfsermittlung und die Auswertung der Umfrage als pdf Datei
Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer | Aufruf an alle Hundebesitzer
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Deutsche Rentenversicherung Oberbayern | E.ON Bayern AG informiert
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Redaktionsschluss für INFO 10/2010 ist am 20. September 2010
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Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Mikrozensus 2010 im Januar gestartet

Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2010 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer

wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zur Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht  nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2010 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2010 enthält zudem  noch Fragen  zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der bezahlten Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen.

Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den

Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2010 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


DSL-Versorgung (Breitbandanschluss) in der Gemeinde Karlskron

Die im April 2008 durchgeführte Umfrage zur DSL-Bedarfsermittlung in der Gemeinde Karlskron hat ergeben, dass die derzeitige Versorgung mit breitbandigem Internetanschluss noch völlig unzureichend ist.

Die Auswertung der Umfrage wurde in das im Zusammenhang mit der Breitbandinitiative Bayern geschaffene Internet Portal eingestellt. Auf diese Daten können nun alle Telekommunikationsanbieter zugreifen und ihre Versorgungsmöglichkeiten prüfen und anbieten.

Unter Hinweis auf die unzureichende Versorgung haben wir die Deutsche Telekom AG aufgefordert, für eine Verbesserung der DSL-Versorgung in der Gemeinde Karlskron zu sorgen.

Ferner haben wir zwei Firmen, welche Alternativlösungen über Funk-Wimax anbieten gebeten zu prüfen, inwieweit sie mittels ihrer Technologie zu einer Verbesserung der DSL-Versorgung in der Gemeinde Karlskron beitragen können.


Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

Für den ersten Hund wird eine Steuer in Höhe von 40,00 €, für jeden weiteren Hund in Höhe von 50,00 € und für jeden Kampfhund in Höhe von 500,00 € erhoben.

Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.

Wer vorsätzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an Frau Appel oder Frau Pletz, Tel. 08450/930-26, Zimmer Nr. 102


Aufruf an alle Hundebesitzer

Aufgrund der in der letzten Zeit gehäuften Beschwerden von Einwohnern über Hundekot auf  Wegen, Plätzen und Anlagen appelliert die Gemeinde an die Vernunft der Hundehalter.

Achten Sie darauf, dass Hunde ihr Geschäft nicht auf Kinderspielplätzen, Geh- und Radwegen, Grünstreifen  und sonstigen Anlagen verrichten.

Fußgänger sehen sich sehr oft auf Gehwegen mit den unappetitlichen bis Ekel erregenden "Häufchen" konfrontiert, die - nicht nur wenn man aus Versehen in sie hinein tritt - eine erhebliche Belästigung darstellen und wegen der Gefahr des Ausgleitens auch ein Risiko für die Verkehrssicherheit sein können.

Machen Sie die öffentlichen Plätze, Wege und Anlagen nicht zum Hundeklo !

Im Interesse Ihrer Mitbürger, vor allen wegen der Kinder, die, auch wenn der Hund harmlos ist, Angst vor dem Hund haben und erschreckt werden, bitten wir  alle Hundehalter, ihre Hunde außerhalb der Grundstücke an die Leine zu nehmen und nicht frei umherlaufen zu lassen.


Hausnummernschild

Fehlendes oder unleserlich gewordenes Hausnummernschild kann Leben kosten

Nicht unerheblich ist die richtige und ordnungsgemäße Hausnummerierung. Der Gesetzgeber rechnet mit 12 bis 15 Minuten, bis die Rettungsorganisationen nach einer Notfallmeldung an Ort und Stelle sind.

Diese Zeit  könnte sicherlich  wesentlich verkürzt werden, wenn das Hausnummernschild gut lesbar und vorschriftsmäßig angebracht ist. Hier wird die Formel von den "Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden" rasch zur ernsten Realität. Auf Grund der Funktechnik sind Ärzte und Sanitäter rund um die Uhr  in  nur  wenigen  Minuten  zur Stelle. Das nützt freilich wenig, wenn sie schnell vor Ort sind, aber dann erst einmal ermitteln  und suchen  müssen, wo ihre Hilfe überhaupt benötigt wird. Vor allem bei Neubausiedlungen fehlen oft Hausnummernschilder; vielfach sind die Schilder aber auch durch Bäume und Büsche zugewachsen.

Ferner  wird angeregt, dass alle Hausbesitzer nach der Alarmierung des Rettungsdienstes ihr Haus hell erleuchten, um dem Einsatzwagen so die Suche zu erleichtern. Es sei aber auch an  die Feuerwehr, die Polizei und den Postboten gedacht. Deshalb unsere  Bitte,  im Interesse der Bewohner, darauf zu achten, dass die Hausnummerierung für jedermann gut lesbar und an richtiger Stelle angebracht wird.

Hausnummernschilder können im Rathaus, Zimmer 111 bei H. Geissler 08450/93019 bestellt werden.


Fortführung der gemeindlichen Förderung für Solarkollektoranlagen im Jahr 2010 !

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2009 beschlossen, die gemeindliche Förderung der Nutzung der Sonnenenergie durch Sonnenkollektoranlagen  auch 2010 fortzuführen.

Gefördert wird die Vorplanung, Planung und die Beratung mit Fachleuten und Fachbüros für die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung mit einer Kollektorfläche von min. 3 m² mit einem einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 250 EUR je Anwesen.

Seit 1999 wurden bereits 240 Anlagen mit einer Kollektorfläche von annähernd 1.682 m² mit einem Betrag in Höhe von  insgesamt 74.180 EUR durch die Gemeinde Karlskron gefördert.

Die staatliche Förderung für Sonnenkollektoren beläuft sich auf 60,00 EUR/m²  Kollektorfläche für Anlagen der Warmwasserbereitung bzw. 105,00 EUR/m² Kollektorfläche für Kombianlagen zur Warmwasser-/Raumheizung.

Für das Jahr 2010 werden voraussichtlich neue Richtlinien für die staatliche Förderung verabschiedet.

Photovoltaikanlagen werden seit dem 01.01.2005 nicht mehr durch die Gemeinde Karlskron gefördert.

Photovoltaikanlagen werden indirekt über die garantierte Einspeisevergütung gefördert.


Neues aus dem Bauamt

Die Gemeinde Karlskron bittet bei Einreichung von Bauanträgen folgendes zu beachten:

Die Bauanträge sollen spätestens eine Woche vor der nächsten Gemeinderatssitzung eingereicht werden. Diese Frist ist notwendig um eine ausreichende Zeit zur Prüfung des Antrages zu gewährleisten.

Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen 3-fach vollständig einzureichen:

  • Bauantrag (unterschrieben vom Planfertiger und Bauherrn)
  • Baubeschreibung mit Unterschrift. Regelmäßig mit Angabe der GFZ-, GRZ-Berechnung
  • Bautätigkeitsstatistik
  • Lageplan
  • Amtl. beglaubigtes Original 1x Erstschrift, Kopie in Zweit u. Drittschrift)
  • Datum der Ausstellung nicht älter als 6 Monate Maßstab 1:1000
  • Bei Bauvorhaben im Außenbereich zusätzlich M 1:5000
  • Unterschriften auf dem Lageplan (Planfertiger, Bauherrn,  angrenzende Nachbarn)
  • Bauzeichnungen mit Unterschriften (Planzeichner, Bauherrn, angrenzende Nachbarn mit Fl-Nr.)
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung/Wasserversorgung (Außenbereich)

Erforderlich bei Vorhaben die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden


Neue Broschüre des Landkreises Bauratgeber

Einen neuen Bauratgeber hat das Bauamt des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen  herausgegeben. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Bauwillige, aber auch an Neubürger, die hier Informationen über den Landkreis aus erster Hand erhalten.

Die Broschüre enthält neben einer Liste der Ansprechpartner in Gemeinden und im Landratsamt eine kurze und allgemein verständliche Übersicht über die Bauvorschriften und die Genehmigungsverfahren. Daneben gibt es Informationen zu Förderungsmöglichkeiten, umweltfreundlichem Bauen, Gartengestaltung und vielem mehr. Einen Schwerpunkt bilden die Ausführungen zu Bauplan und Gestaltung.

Die Baubroschüre ist ab sofort in der Gemeinde Karlskron

Auch online wird sie in Kürze als pdf-Datei erhältlich sein unter www.neuburg-schrobenhausen.de


Verkauf von gemeindlichen Bauplätzen

Die Gemeinde Karlskron verkauft Bauplätze vorrangig und zu bevorzugten Konditionen an einheimische Bauwillige.

Es stehen Baugrundstücke in unterschiedlichen Größen für Doppelhaus- und Einfamilienhausbebauung in den Baugebieten

  • "Mändlfeld-Mitte" im OT Mändlfeld

zur Verfügung.

Interessenten möchten sich bitte schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Karlskron, Hauptstr.34, 85123 Karlskron bewerben.


Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat für das Gebiet der Gemeinde Karlskron folgende Richtwerte für baureifes Land, einschließlich Erschließung ermittelt:

Gemeinde Ortsteil Ableit.
Art
Wohnbauflächen
(Neubaugebiete)
Gemischte Bauflächen
(Dorfgebiet)
Gewerbliche Baufläc
      EUR/qm EUR/qm EUR/qm
Karlskron   V 150 EUR    
    F   125 EUR  
    V     60 EUR
  Adelshausen V, S 95 EUR    
    V, S   70 EUR  
  Pobenhausen V 95 EUR    
        70 EUR  
  Brautlach V, S   125 EUR  
    V, S     65 EUR
  Mändlfeld V 150 EUR    
    V   125 EUR  

Diese Richtwerte liegen während der Zeit vom 01. April 2009 bis einschl. 30. April 2009 auch in der Gemeindekanzlei Zi-Nr. 111 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf. Im übrigen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt ND-SOB, Neuburg/Donau, Platz der Deutschen Einheit, 1 , Zi-Nr. 233 (Fr. Manhart), II. Stock, Tel. 08431/57-416 Auskünfte über Richtwerte.


Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen für die Region 10

Frauen beraten e.V. Außenstelle www.frauenberaten-in.de
Wagnerwirtsgasse 2 in 86633 Neuburg und in der
Luitpoldstr.  C 65 in 85049 Ingolstadt

Anmeldung unter:
Tel: 0841/3708303
Fax: 0841/34367
frauenberaten-ingolstadt@t-online.de

  • Beratung zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt
  • Vermittlung finanzieller Hilfen
  • Beratung im Schwangerschaftskonflikt (§ 218 StGB)
  • Information und Beratung zur Verhütung
  • Gruppenangebote (z.B. bei Tot- und Fehlgeburt,  nach Abbruch,......)
  • Angebote für Jugendliche zu Themen der Sexualpädagogik
  • Sprechstunde für Eltern mit Schreibabys

Hilfsangebote für ÄLTERE Menschen mit seelischen Belastungen und deren Angehörige

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. bietet nun zusätzlich zum bisherigen Angebot fachliche Begleitung speziell für ÄLTERE Menschen an, die unter seelischen Beschwerden, wie Ängsten,  Depressionen oder  Gedächtnisstörungen  leiden.  Dieses Angebot gilt auch für deren Angehörige. Wir bieten Information in Bezug auf psychische Erkrankungen, ihre Ursachen und Folgen, helfen beim Umgang mit dem Erkrankten, unterstützen in alltagspraktischen Angelegenheiten und beraten über leistungsrechtliche Ansprüche. Die fachliche Hilfe ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten  sie beim Sozialpsychiatrischen Dienst ND, Tel. 08431/38251, Ansprechpartner Herr Portenlänger und Herr Gößwein oder bei der Außenstelle in SOB, Tel. 08252/887113, Ansprechpartnerin Frau Singer.


Deutsche Rentenversicherung Oberbayern

Unter www.deutsche-rentenversicherung.de findet der Versicherte z. b. unter der Überschrift "Beratung" sämtliche aktuelle Angaben zu den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger.


Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Neuburg a. d. Donau

Wegen Zusammenlegung der BBV-Geschäftsstellen in der Region 10 mit den Kreisverbänden Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen ziehen wir um nach Ingolstadt.

Ab Mittwoch, 20.06.2007 sind wir in Ingolstadt unter folgender Adresse erreichbar:

BBV-Geschäftsstelle der Region 10
Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen
Viehmarktplatz 7
85055 Ingolstadt

BBV-Telefon-Nummern: Vermittlung 0841/49294-0, Fax 0841/49294-44
E-Mail-Adresse (bleibt): neuburg@bayerischerbauernverband.de

Die bestehende Telefon-Nummer in Neuburg: 08431/67920 kann grundsätzlich weiterhin genutzt werden, da eine Rufumleitung nach Ingolstadt geschaltet wird.

Für die Mitgliederbetreuung werden weiterhin Sprechtage in der bisherigen Geschäftsstelle in Neuburg (jetzt Außenstelle Neuburg) bzw. im BBV-Büro in Schrobenhausen, im Amt für Landwirtschaft und Forsten, abgehalten.

Sprechtag in Neuburg:

  • Mittwoch  von 08:00 - 12:00 Uhr ohne Termin
  • von 13:00 - 16:30 Uhr mit Termin

Sprechtag in Schrobenhausen:

  • Donnerstag  von 08:00 - 12:00 Uhr ohne Termin
  • von 13:00 - 16:30 Uhr mit Termin

BBV-Beratungsdienst (Steuerberatung) und BBV-Buchstelle bleiben wie bisher in Neuburg.


E.ON Bayern AG

um den Bürgern Ihrer Gemeinden den bestmöglichen Service zu garantieren, wurden die Kosten der E.ON Bayern Servicerufnummern auf 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz gesenkt.

                Stromversorgung
                E.ON Bayern AG
                Technischer Kundenservice: 0180 2 19 20 71*
                Störungsnummer: 0180 2 19 20 91*
                *für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz

                Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com


Bayernviewer

Der BayernViewer 2.0 kann ab sofort unter der Adresse kostenlos von Jedermann genutzt werden.

http://www.geodaten.bayern.de/BayernViewer2.0/index.cgi

Vielleicht ist dieser Dienst der Bayerischen Vermessungsverwaltung für Sie in vielerlei Hinsicht nutzbar;  z.B. für Ihren Internetauftritt oder für besondere Veranstaltungen als Wegweiser usw.



© BD am 3.9.2010