Sehr geehrte Eltern,
die Beratung von Schülern und Eltern ist ein wichtiger Teil des
Erziehungsauftrages unserer Schule. Aus diesem Grund darf ich Sie
auf folgende Beratungsmöglichkeiten hinweisen:
I. Schulberatung:
Beratungslehrer der Schule: Herr Peter Lederer
- Sprechstunde: Montag 09.50 Uhr bis 10.35 Uhr Voranmeldung
notwendig! (08450/9252980 (Schule) oder ( 08454/1511 (priv.)
Staatl. Schulpsychologin, für unsere Schule zuständig: Frau Sonja
Spreng, Volksschule Königsmoos
- Sprechstunde: Dienstag 10.05 Uhr bis 10.50 Uhr
08433/494
Beratungsrektorin am staatl. Schulamt Neuburg Frau Gerlinde
Kuntscher-Pfahler
- Telefonsprechzeiten: Dienstag, von 12.00 – 13.00 Uhr
- Mittwoch, von 08.00 – 10.00 Uhr
- Freitag, von 11.00 – 12.00 Uhr
Sprechzeiten (Beratungszimmer, 1. Stock, Fünfzehnerstr. 28, 86633
Neuburg oder an einer Schule) : Dienstag, von 08.00 – 12.00 Uhr
- Mittwoch, von 10.00 – 12.00 Uhr
- Donnerstag, von 08.00 – 13.00 Uhr
- Freitag, von 10.00 – 11.00 Uhr
Für jede Beratung oder psychologische Untersuchung bei Frau
Kuntscher-Pfahler ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
II. Elterninformationsabende/Elternsprechabende:
Bitte merken Sie sich folgende Veranstaltungen der Schule vor:
- Infoabend am 15.11.2011 ab 19.30 Uhr „Merkmeister“ für
Klassen 1 - 9
- Infoabend am 22.11.2011 ab 19.30 Uhr „Übertrittsveranstaltung“
für die Klassen 4 - 7
- 1. Elternsprechabend Do. 24.11.2011
- 2. Elternsprechabend Anfang April 2012
Wiederholen einer Jahrgangsstufe:
a) Bei folgenden möglichen Fällen in der 3./4. Jahrgangsstufe:
D:6; Ma:5 - D:5; Ma:6 - D:6; HSU 5 - Ma:6; HSU: 5 - D:5; MA:5;
HSU: 6
b) Ab der 5. Jahrgangsstufe:
Das Klassenziel hat nicht erreicht, wer einen schlechteren
Notendurchschnitt als 4,00 erreicht oder wer in mehr als 3 Fächern
die Note 5 erzielt hat.
Die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5.
Erfolgreicher Hauptschulabschluss:
Der erfolgreiche Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn die
Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00
beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die
Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5.