"Wahlfälschung" in Bayrischzell
Schlußwort von Barbara Mb.
 
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persönlich gesprochen am letzten Prozeßtag den 18.März 1997



Hohes Gericht, Herr Staatsanwalt

In diesem Prozeß fand die Tatsache, daß das Melderecht vom Wahlrecht streng zu trennen ist (wie es sogar aus einem Kommentar zum Wahlrecht hervorgeht) keine Berücksichtigung.

Es wurde der Tatsache nicht Rechnung getragen, daß ich keinerlei Funktionen im Wahlorgan hatte.

Selbst Gemeindewahlleiter und Wahlvorsteher mußten eingestehen, daß nie eine Belehrung stattgefunden hat. Mehr noch: Die Verantwortlichen wußten von nichts.

Und nebenbei muß auch einmal gesagt werden, daß ich seit Jahren keine An- und Abmeldungen in den Computer mehr eingegeben habe, weil dafür Sachbearbeiter angestellt waren. Herr Elting weiß das übrigens ganz genau. Ich trage aber die Verantwortung im Einwohnermeldeamt, ich betone für das Einwohnermeldeamt und nicht für das Wahlamt.

Man könnte allerdings schon meinen, wenn man den Prozeß verfolgt, daß es hier ausschließlich um melderechtliche Angelegenheiten geht und die Leiterin des Einwohnermeldeamtes hier zur Verantwortung gezogen wird.

Bei der Kommunalwahl 1990 hat der geschäftsleitende Beamte, Herr Elting, alle Briefwahlunterlagen ausgestellt, dies allerdings in seiner Funktion als Wahlorgan. Mit anderen Worten: Er müßte doch auf jeden Fall die Bestimmungen gekannt haben. Bei der Wahl 1990 durften ebenfalls jene Personen wählen, die bei der Wahl im März 1996 unberechtigt gewählt haben sollen und nun sogar verfolgt werden.

Aber 1990 hat das Wahlergebnis gepaßt - 1996 eben nicht! Wie, so frage ich Sie, konnte ich denn annehmen, daß bei der Wahl 1996 andere Gesichtspunkte gelten sollen als 1990?

Warum sollte z. B. ein G. Dg., ein R.Dr., eine Se. u. a. zwar 1990 wählen dürfen, 1996 aber nicht? Aber noch stehe ich allein heute vor dem Richter und nicht das Wahlgremium.

Wie kann es sein, daß das Landratsamt Miesbach in seinem Bescheid zur Ungültigerklärung der Wahl begründete, daß nur 1 ungültiger Stimmzettel gereicht hätte, um die Wahlen für ungültig zu erklären, wenn mit keinem Wort jemals darauf eingegangen wurde, daß der Wahlvorstand einen nicht unterschriebenen Stimmzettel mit ausgezählt hat. Ist das nach dem Gesetz keine Wahlfälschung, Herr Staatsanwalt? Denn pikanterweise haben die Herren Elting und Pöllinger bei der Überprüfung der Briefwahlunterlagen diesen Schein "nicht gefunden". Nicht aussortiert bei der Auszählung, nicht gefunden bei der Überprüfung der Unterlagen. Nicht erwähnt im Bescheid des Landratsamtes Miesbach.

Ja, das Landratsamt Miesbach, das hier eine besondere Rolle spielt. Da werden Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, die mit Frau Mb. verwandt sind. Die Verwandten von Herrn Auracher oder Herrn Mm. bleiben jedoch im Verzeichnis enthalten. Wenn die Untere Aufsichtsbehörde diese Personen beläßt, müßten dann nicht auch Dg.G. und Dr.R. ebenfalls im Wählerverzeichnis belassen bleiben? Oder auch anders gefragt, wenn ein Landratsamt nach Prüfung, die Kriterien scheinbar nicht kennt, muß ich sie kennen?

Auch das Ergebnis der Nachwahl am 1.12.1996 fand nicht ausreichend Würdigung: Nachdem ich ja während dieser Zeit sozusagen „aus dem Verkehr gezogen war“ wurde ebenfalls ein Briefwahlergebnis von 45% und exakt die gleiche Sitzeverteilung erzielt.

Ich finde, das Ergebnis hat gezeigt, daß von mir niemals irgendeine Wählergruppierung begünstigt wurde. Hätte die angeblich begünstigte Partei nicht ansonsten einen Stimmenverlust hinnehmen müssen?

Zur Aussage Sh., dessen Frau bei Frau Rm.beschäftigt ist, möchte ich noch Stellung nehmen: Herr Sh. sagte ausdrücklich, er könne sich nicht erinnern von Spanien gesprochen zu haben. Er hatte auch nicht davon gesprochen. Tatsache ist aber, und das wurde noch nicht erwähnt, daß der Wahlschein bereits am 23.2.96 ausgestellt wurde und zwar auf Antrag. Warum, so frage ich, sollen da die Aktivitäten ,wie der Richter meinte, von mir ausgegangen sein.?

Oder die Aussage der Hausmeisterin, die aussagt, nach der Wahl hätte ich im Vorbeigehen auf meine Überstunden angesprochen, gemeint, ich würde soviel Überstunden machen, weil sonst die Wahl anders ausgegangen wäre. Wo ist da die Logik?

Ich habe mich auch nicht erst vor der Wahl um alte Leute gekümmert, sondern wie bekannt ist, wurde von mir vor Jahren schon die Nachbarschaftshilfe in Bayrischzell gegründet und mein Engagement für ältere Menschen beschränkt sich nicht auf Wahlen . Ich tut mir leid Herr Vorsitzender, wenn ich das sagen muß, aber ich bin der Meinung, daß ich hier keinen fairen Prozeß bekommen habe.

Nehmen wir einmal die Aussage des Herrn Nau, von der Kripo Miesbach:

Herr Nau, bei dem Beschuldigte nicht mehr aussagen wollen, er sie aber munter weiter befragt. Im Protokoll finden sich dann hierüber keine Hinweise. Wie Zeugenvernehmungen bei Herrn Nau zustandekommen können, haben wir ja von einer Zeugin gehört.

Herr Nau, der durch Weglassen wichtiger Aussagen geschickt Tatsachen verfälscht wiedergibt und damit beim Staatsanwalt einen Haftbefehl erwirkt. Herr Nau, der mir bei meiner Verhaftung immer wieder versicherte, daß der Fall auf höchster Ebene angesiedelt ist, das Innenministerium sich bei ihm schon mehrmals erkundigt hätte.

Unter einem Vorwand wurde ich von Herrn Nau buchstäblich zur Kripo gelockt und dort sofort verhaftet. "Sie müssen nur etwas unterschreiben", heißt es da, "das geht ganz schnell!"

Ich saß 4 Wochen lang völlig unschuldig mit Kontaktsperre im Gefängnis. Da kann man sagen was man will, dies war und ist eine Vorverurteilung.

Wie die Lokalpresse während all der Zeit mit mir umgegangen ist, möchte ich nicht weiter vertiefen.

Eines möchte ich noch abschließend sagen:

Die Justiz muß sicher über ihr überzogenes Handeln im Falle meiner Inhaftierung nachdenken, ich hoffe, sie muß es nicht in einem Urteil rechtfertigen.

  Konvertiert nach HTML am 06.04.1997 von Jörg Bucher (Dipl.Ing.FH)
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