| "Wahlfälschung"
in Bayrischzell Petition im Bayerischen Landtag |
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Es wurde im bayerischen Landtag eine Petition eingereicht.
ich hatte am 28.11.98 an 80 Abgeordnete des bayerischen Landtages ein email geschrieben, Daraufhin erhielt ich eine Antwort zurück von H.Ritzer 1.Vizepräsident des Bayerischen Landtags:
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Von: "Ritzer, Helmut"
<1.Vizepraesident@bayern.landtag.de>
An: "'demokrates@pfaffenhofen.de'"
<demokrates@pfaffenhofen.de>
Betreff: AW: wahlfaelschung benoetigt reform wahlgesetz
Absendedatum: Tue, 15 Dec 1998 09:44:49 +0100
Mail-Programm: Internet Mail Service (5.0.1458.49)
Sehr geehrter Herr Bucher,
wie ich in der Zwischenzeit festgestellt habe, ist Ihr Fall
"Wahlfälschung" beim Landtag als Petition anhängig.
Dies führt dazu, daß das Bayerische Staatsministerium des
Innern
umfassend Stellung nehmen wird. Der Landtag wird dann auf dieser
Basis
beraten, ob er eine Änderung für erforderlich hält.
Zusätzliche Aktivitäten im derzeitigen Prüfungsstadium halte
ich nicht
für tunlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr H.Ritzer
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Bucher Joerg [SMTP:demokrates@pop.gmx.de]
> Gesendet am: Samstag, 28. November 1998 15:34
> An: MdL in Bayern
> Betreff: wahlfaelschung benoetigt reform wahlgesetz
>
>
> - Problemurteil: angebliche wahlfaelschung Kommunalwahl 1996
?
> - Reform bay. Wahlgesetz: Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
?
> - problematisch fuer die Bestandkraft eines Wahlergebnis
> - ca.400.000 bayerische Waehler unter Strafrisiko, ebenso
Wahlhelfer
> - politische Hintergruende Intrige dazu im Internet
> - offizielle dpa-meldung dazu vom 25.11.98
>
> ---------------------------------------------------------
>
>
> Sehr geehrte/r Abgeordnete/r
>
> wenn das Thema Sie selbst nicht interessiert, dann verzeihen
> Sie mir bitte, aber vielleicht kennen Sie einen Kollegen,
der mit den
> Wahlgesetzen sich auskennt?
>
>
> Wie Sie vielleicht diese Woche in den Medien entnehmen
konnten, ist
> eine Verwaltungsangestellte in Bayrischzell (Landkreis
Miesbach) in
> 2. Instanz wegen angeblicher Wahlfaelschung zu 8 Monaten
> Haft auf Bewaehrung verurteilt worden.
>
>
> Ich darf Ihnen natuerlich verraten, dass es sich dabei um
> eine Freundin, Barbara, von mir handelt. Dies soll aber nur
> Nebensache sein, denn auch wenn sie nicht meine Freundin
waere, ist
> der fall nicht nur aus meiner Sicht hoechstbrisant!
>
>
> die thoretischen Grundlagen fuer das Urteil wurden nur
moeglich, weil
> das bayerische Kommunalwahlrecht (im Gegensatz zum Landes-/
> Bundeswahlrecht)
>
>
> den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen
>
>
> zu einem gewichtigen Kriterium fuer die Wahlberechtigung
bestimmt.
> Und der ist bei der momentanen Gesetzesformulierung manchmal
eben
> verdammt schwierig richtig einzuschaetzen (z.B. bei
Studenten, oder
> auch Abgeordneten ? :-)) und vermutlich in 90 % der
bayerischen
> Gemeinden werden die gleichen Fehler gemacht und laesst
nachweislich
> sehr viel Interpretationsspielraum, bzw. Dilletantismus zu !
>
> Mit der Folge: eigentlich absolut gleichgelagerte Faelle
landen
> entweder im Knast oder enden mit Feispruch !
>
> dieses Urteil ist generell hoechst problematisch
>
>
>
> fuer die Bestandkraft eines Wahlergebnis
>
>
>
> Denn wenn den Verlierern das Wahlergebnis nicht passt,
findet man
> in jeder Gemeinde ein paar strittige Faelle der
Wahlberechtigung,
> mit der man die Wahl erfolgreich anfechten kann.
>
>
>
> --------------------------------------------------------
>
> Ich weiss - und ich zaehle mich weissgott auch zu den
Kritikern
> meiner Freundin - dass nicht nur B.4 Wochen absolut
unschuldig
> in Stadelheim (Neudeck) in U-Haft sass (nebst
> verhaeltnissmaessigkeit). Nicht nur Barbara, sondern auch
>
>
>
> 6 weitere Waehler der 1500 Buerger aus Bayerischzell
>
>
>
> sind verurteilt wurden bzw. ist das Strafverfahren noch
anhaengig und
> muessen darunter gewaltig leiden.
>
>
> ich moechte Sie hier nicht mit den Intrigen zwischen
> lokalpolitik/presse/justiz nerven, die hinter der ganzen
Geschichte
> seit Maerz 1996 ihren Ursprung hatten. Wenn diese Sie
trotzdem
> persoenlich interessieren, dann nenne ich Ihnen aber gerne
auf
> Anfrage eine Internet-Adresse, wo Sie sich mit dem Fall im
Detail
> befassen koennen. Fuer die Partei-Strategen unter Ihnen :-):
der Fall
> ging in Bayrischzell zu Lasten der CSU !
>
>
----------------------------------------------------------------
>
> ich moechte auf den Kern meines Anliegen an Sie treten:
>
>
> waere es deshalb nicht an der Zeit, dass man das bayerische
Wahlrecht
> schleunigst reformiert? Denn man kann nur folgendes aus dem
Urteil
> schliessen, wenn das urteil schule machen sollte
>
> - wer 2 wohnsitze hat, oder sich nicht nur am hauptwohnsitz
aufhaelt
> - wer briefwahl macht, speziell auch mit hilfsperson
>
>
> der sollte es besser sein lassen zu waehlen, wenn er nicht
riskieren
> moechte, mit einem bein im Gefaegnis zu stehen!
>
>
> - wer mit der wahldurchfuehrung als wahlvorstand betraut
oder versand
> der wahlunterlagen in der gemeinde beauftragt wird, sollte
es
> tunlichst ablehnen, diesen job zu uebernehmen, es droht
gefaengnis
> !
>
>
> rechnet man die bayerischzeller Zahlen auf Bayern hoch, dann
stehen
> bei 5 Prozent = ca. 400.000 Waehler zur Diskussion, wo sich
Ihre
> Schwerpunkt der Lebensbeziehung befindet und wo er waehlen
darf oder
> nicht. Ueber 400.000 Waehler schwebt bei jeder Kommuanlwahl
das
> Damokles-Schwert, von den Unterlegenen der Wahlfaelschung
bezichtigt
> zu werden.
>
> in letzer Konsequenz, koennte in jeder Gemeinde die
Kommunalwahl fuer
> ungueltig erklaert werden und muesste wiederholt werden
>
>
> ------------------------------------------------------------
> - offizeille dpa-meldung dazu vom 25.11.98
>
> Wahlfaelschung: Urteil bestaetigt
>
> München <lb> Eine Verwal-
> tungsangestellte aus Bayrisch-
> zell (Landkreis Miesbach) ist ge-
> stern auch In zweiter Instanz vor
> dem Landgericht München we-
> gen Wahifälschung zu acht Mo-
> naten Bewahrungsstrafe und
> 2500 Mark Buße verurteilt wo-
> ren. Die 48 jährige Leiterin des
> Einwohnermeldeamts hatte bei
> len Kommunal- und Kreistags-
> wahlen 1996 an sechs nicht
> stimmberechtigte Bürger Brief-
> wahlunterlagen ausgegeben.
>
> Nach Aufdeckung der Unregel-
> maessigkieten war das Wähler-
> verzeichnis annulliert worden, die
> Abstimmung mußte wiederholt
> werden. Auch bei der Nachwahl
> sprach sich die Mebrheit der
> rund 1400 Stinunberechtigten für
> die von der Angeklagten begün-
> stigte Bayrischzeller Liste aus.
>
> Die 48jahrige beteuerte auch
> in der Berufungsverhandlung ih-
> re Unschuld. Sie habe das Wäh-
> lerverzeichnis wie üblich nach
> dem Melderegister erstellt.
> Sechs Empfänger von Brief-
> wahlunteriagen wohnten damals
> nicht mehr in Bayriscbzell. Das
> sei in einer so kleinen Gemeinde
> einer langjährigen Verwal-
> tungsangestellten nicht verbor-
> gen geblieben, begründete die
> Kammer ihr Urteil.
>
> Ende Pressmeldung
> -------------------------------------------
>
> PS:
> meine Freundin riet mir zwar, dass ich mich mit diesem mail
nicht an
> Sie wenden solle, solange die Rechtskraft noch nicht
entschieden ist
> (sie hat Angst davor, dass eventuell der Staatsanwalt dann
noch mehr
> auf sie drauf haut), aber nachdem das Thema diese Woche in
allen
> Zeitungen zu lesen war, halte ich das Thema fuer so aktuell,
dass es
> mir wichtiger erscheint, sich jetzt mal an diejenigen zu
wenden, die
> fuer die Aenderung des Wahlgesetzes letztendlich zustaendig
bzw.
> verantwortlich sind:
>
> naemlich Sie die Abgeordneten.
>
>
> Mit freundlichen bits + bytes
>
> Joerg Bucher
>
| Verfaßt
und nach HTML konvertiert am 18.12.1998 von Jörg Bucher (Dipl.Ing.FH) 18. Homepage |