"Wahlfälschung" in Bayrischzell
Kurze Chronik zur Wahlposse
 
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Kurze Chronik zur Wahlposse


Die Hexe vom Wendelstein

Ein oberbayerisches Dorf in Aufruhr.

Die geplante und teilweise bereits durchgeführte kostspielige Verkehrsberuhigung erhitzt die Gemüter und spaltet die Bevölkerung in 2 Lager. Kommunalwahlen stehen an. Ein Mitglied des alten Gemeinderates kandidiert als neuer Bürgermeister. Eine weitere neue Wählergruppierung entsteht, die ebenfalls einen Kandidaten stellt. In letzter Minute entschließt sich auch eine bereits etablierte Wählergruppierung einen dritten Bürgermeisterkandidaten ins Rennen zu schicken. Ein sehr hohes Briefwahlaufkommen ist zu verzeichnen. Die neue Wählergruppierung erringt bei der Wahl auf Anhieb 25% der abgegebenen Stimmen und auch ihr nominierter Bürgermeisterkandidat geht mit 53% der Stimmen auf Anhieb als eindeutiger Sieger aus den drei Kandidaten hervor.


Bestürzung bei den Verlierern.

Ex-Bürgermeister Das Ergebnis will man nicht akzeptieren. Die Verlierer unter der geistigen Führung des Ex-Bürgermeisters will den demokratisch herbeigeführten Machtwechsel nicht hinnehmen. Fieberhaft wird nach einer Möglichkeit gesucht, das Wahlergebnis zu wenden. Das hohe Briefwahlaufkommen soll als Beweis dienen, daß es sich um Wahlfälschung handelte. Sie versuchen, nach Ablauf aller Wahlanfechtungsfristen, das Ergebnis doch noch zu ihren Gunsten zu wenden. Sie picken 4 Wahlscheine von Wählern, die Hilfspersonen angeblich zu unrecht in Anspruch nahmen, heraus und legen diese dem Landratsamt vor.

Ein Stein kommt ins Rollen. Die Wahlen werden für ungültig erklärt. Der Gemeinderat muß zurücktreten. Eine Pressekampagne beginnt. Auch der neu gewählte Bürgermeister tritt freiwillig zurück, weil er sich dieser Schlammschlacht nicht mehr gewachsen fühlt. (Kiesaffäre, als Umweltsünder angeprangert, angeblich ein nichteheliches Kind mit einer verheirateten Frau...)


Der Staatsanwalt ermittelt wegen Wahlfälschung

Staatsanwalt Als Hauptverdächtigte muß die Bürgermeistersekretärin büßen, welche die Briefwahlunterlagen ausstellte und als Sympathisantin der neuen Wählergruppierung gilt. Eine Hausdurchsuchung findet statt, der ein 7stündiges Verhör folgt. Sie wird vom Landratsamt vom Dienst suspendiert. Zeugenbeeinflussung und Verdunkelungsgefahr werden ihr unterstellt und es erfolgt die Verhaftung. Die Vorgehensweise von Justiz und Presse erinnert an eine Renaissance der Hexenprozesse. Eine 4-wöchige Untersuchungshaft mit Kontaktsperre beginnt, in der deutschen Nachkriegsjustiz ein einmaliger Vorgang.

Die Inhaftierte erfährt zwar große Solidarität aus der Bevölkerung, 200 Postkarten schickt man ihr in den Knast. Trotzdem wird ihr der Prozeß gemacht, Bauernopfer! Dem Staatsanwalt genügt dies aber nicht! Gegen mindestens 5 andere Wähler bzw. Hilfspersonen laufen ebenfalls weitere Ermittlungsverfahren. Viele Bürger werden im Dorf verhört. Das laut eines Fernsehjournalisten "couragierte" Vorgehen der Justiz verursacht bei vielen Angst und Entsetzen. Es zerstört Vertrauen und Freundschaften.


Urteilsspruch vom 18. März 1997 am Amtsgericht Miesbach

Richter Nach 2-tägiger Hauptverhandlung und 8-stündiger Beweisaufnahme mit 10 Zeugen, spricht der Richter sein Urteil:

bei denen die angeklagte Bürgermeistersekretärin 6 Personen zu Unrecht hatte wählen "lassen", die angeblich ihren Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht am Hauptwohnsitz haben sollen. Der fehlende Beweis des Vorsatz, das war für das Gericht unerheblich.

weil die beschuldigte Sekretärin von ihrem Bruder als Hilfsperson beauftragt zwar dessen Wählerwillen beim Ausfüllen des Stimmzettels erfüllt, sie aber nach Ansicht des Gerichts eine nicht vorhandene Wahlgebrechlichkeit per Fußnote "attestiert" hatte. Was das Gericht nicht gelten ließ: die medizinische Fußnote war gar nicht für die hilfsbereite Sekräterin sondern für ihren wählenden Bruder zur Versicherung bestimmt!

weil die beschuldigte Sekräterin bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen an drei weitere Hilfspersonen angeblich falsche Auskünfte über die Bedeutung der medizinischen Fußnote gemacht habe. Auch hier war der fehlende Beweis des Vorsatz für das Gericht unerheblich.


Wer ist der "Rathausdieb"?

Rechtsanwalt Ein paar Tage nach dem Urteil, helle Aufregung: Wer hat denn im Bayerischzeller Rathaus das Wahlscheinverzeichnis „geklaut“ und es mit Hilfe des Rechtsanwalts von der Sekretärin zu ihrer Entlastung als Beweismittel auf den Richtertisch gelegt? Das Verzeichnis war der Beweis dafür, daß bei Wahl im Jahre 1990 ausschließlich der Geschäftsleiter des Rathauses alle Wahlscheine ausgestellt hatte und dieser schon damals die gleichen Fehler machte, wegen derer die Sekretärin jetzt verurteilt wurde. Als Zeuge hatte der Geschäftsleiter vor Gericht glatt das Gegenteil ausgesagt und ein paar Tage zuvor noch die alten Wahlunterlagen vernichten lassen ... aber eben nicht alle!

Die Falschaussage des Geschäftsleiters juckt den Staatsanwalt herzlich wenig. Stattdessen setzt er sofort wieder seinen Kommissar "Spürhund" auf die ihm so vertraute Sekretärin-Fährte. Offiziell ermittelt man gegen „Unbekannt“ und stellte dabei das halbe Rathaus auf den Kopf.


Mobbing im Rathaus

Sekräterin Wenige Tage nach dem Urteil stimmt der Gemeindrat für die Rückkehr der Bürgermeistersekretärin an ihren Arbeitsplatz. Ihre "kollegialen" Widersacher im Rathaus unterlassen nichts, um der Sekräterin die Rückkehr zu erschweren.
  • Krankheitsbedingt zahlt man ihr statt 26 nur 6 Wochen Lohnfortzahlung aus.
  • Der neue Bürgermeister fordert von ihr sogar das Gehalt für die Zeit der U-Haft zurück, obwohl der Arbeitgeber selbst sie seinerzeit unter Fortzahlung der Bezüge vom Dienst suspendiert hatte.
  • Die Krankenkasse wird angerufen, um die Krankmeldung und den Krankenstand überprüfen zu lassen.
  • Der Gemeinderat verbannt den Computer aus dem Rathaus, der für den praktischen Betrieb als Leiterin der Volkshochschule notwendig ist.
  • man denunziert sie mit falschen Verdächtigungen beim Darenschutzbeauftragten.
  • der Gemeinderat kündigt der Volkshochschule den Fitnessraum, ohne einen Ersatz dafür anzubieten.
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weitere Strafverfahren gegen andere Wähler

Nach der Verurteilung der Sekretärin hat der Staatsanwalt ein Strafmaß als Richtschnur gelegt und mit der er nun die Verfolgung von 5 anderen Bürger aufnimmt, welche seiner Meinung nach nicht hätten wählen dürfen. Alle Betroffenen sind zwar absolut unbescholtene Dorfbewohner und haben wohl zeit ihres Lebens nicht einmal über die Möglichkeit einer Wahlfälschung nachgedacht, aber sie erhalten meist entweder eine Geldstrafe oder eine saftige Geldbuße zur Einstellung des Verfahrens. Man versteht in dem Dorf die Welt nicht mehr, denn gegen viele wird nicht ermittelt, obwohl die gleichen Umstände vorliegen.


Berufungsurteil am 24.11.98 am Landgericht München II

In der Berufungsverhandlung gestaltet sich die Zeugenbefragung nach so langer Zeit als sehr holprig. Dem Staatsanwalt geht es aber nicht mehr um Wahrheitsfindung. Seinen Zeugen benutzt er nur noch als Figuren in seinem Schachspiel, dessen Ergebnis eben nie ein Freispruch sein darf, da sonst sein Kartenhaus zusammenfallen würde. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird zwar abgewiesen, aber auch die Berufung der Sekräterin ist nur zum Teil von Erfolg. Sie wird in 6 von 11 Anklagepunkten freigesprochen, aber die Kammer glaubt in 5 Fällen weiterhin an eine angebliche Wahlfälschung. Nach fast 3 Nerven zermürbenden Jahren am Ende von Kräften und Finanzen (ca. 50.000 DM Anwalts- und Gerichtskosten) gibt sie auf und verzichtet auf die Revision. Auch fehlt ihr der Glaube an möglicher Gerechtigkeit in diesem Land.


fristlose Kündigung des Arbeitsplatz

Die lokale Presse berichtet wieder mal falsch: das Urteil aus 1. Instanz wäre bestätigt worden. Ihre "kollegialen" Widersacher im Rathaus nutzen die Chance und erwirken daraufhin vom dem Spezialisten im Landratsamt eine Kündingungsempfehlung, ohne das schriftliche Berufungsurteil zu kennen. In der Kündigungsempfehlung werden die freigesprochenen Anklagepunkte fälschlicherweise weiterhin als belastend aufgeführt. Der Gemeinderat beschließt ohne Zwang daraufhin eine fristlose Kündigung für den Fall, daß die Sekretärin nicht innerhalb eine Bedenkzeit von 1 Werktag den angebotenen Aufhebungvertrag unterschreibt.


  Verfaßt und nach HTML konvertiert am 14.03.1997 von Jörg Bucher (Dipl.Ing.FH)
05.04.2002
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