Befreiungen/Beurlaubungen

Ist eine Verhinderung am Schulbesuch vorhersehbar, ist im Voraus schriftlich bei der Schulleitung (möglichst drei Tage vorher!) ein Antrag auf Befreiung/Beurlaubung zu stellen. Diese kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden (nicht für Arzttermine, die auch in unterrichtsfreier Zeit möglich sind, für Fahrstunden oder wegen Urlaubsterminen).

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