Befreiungen/Beurlaubungen
Ist eine Verhinderung am Schulbesuch vorhersehbar, ist im Voraus
schriftlich bei der Schulleitung (möglichst drei Tage vorher!) ein
Antrag auf Befreiung/Beurlaubung zu stellen. Diese kann nur in
Ausnahmefällen gewährt werden (nicht für Arzttermine, die auch in
unterrichtsfreier Zeit möglich sind, für Fahrstunden oder wegen
Urlaubsterminen).